31.01.23 –
Sehr geehrte Herr Bürgermeister Weber,
die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede stellt
folgenden Antrag:
Das Anlegen von Schottergärten in Neubaugebieten, die den Festsetzungen eines Bebauungsplans
unterliegen, wird grundsätzlich ausgeschlossen.
Begründung
Ein Grund solche Gärten anzulegen ist nicht selten der Wunsch nach einer sauberen und
ordentlichen Optik und minimalem Pflegeaufwand. Aus diesem Grund werden vor allem Vorgärten
gern als Schottergarten gestaltet.
Dabei geht es um moderne Schottergärten, einer Art der Gartengestaltung, die im Gegensatz zu
anderen Steingarten-Varianten weder der Kultivierung besonderer Pflanzen noch der Erholung oder
einer ästhetischen Aufwertung des eigenen Grundstücks geht.
In der Regel sind diese Schottergärten absichtlich sehr einfach gehalten. Auf Höhenunterschiede,
Flächenausrichtung, Wasser- und/oder Pflanzflächen wird verzichtet. Auf einer mit Schotter
bedeckten Fläche finden sich lediglich manchmal vereinzelte Gräser oder Sträucher. Eine
weitergehende Pflanzenvielfalt ist größtenteils unerwünscht. Wenn doch mal vereinzelt Exemplare
anzutreffen sind, handelt es sich in der Regel um Arten, die für die heimische Fauna (z.B. Insekten)
nicht nutzbar sind oder die durch den regelmäßigen Formschnitt unbrauchbar gemacht werden.
So ein Schottergarten gleicht einem Trauerspiel in Sachen Umweltfreundlichkeit.
Erhitzung der Steine und Reflektion des Sonnenlichts führen zu reduziertem Wohnkomfort.
Regenwasser wird nur in geringstem Maße gespeichert, was bei Starkregenereignissen zur
Überflutung von Kellern führen kann, da der Boden unter der Schotterfläche eher undurchlässig ist.
Schotterflächen ohne Pflanzen können zu erhöhter Feinstaubbelastung führen, da die Filterfunktion
der Pflanzen nicht mehr ausreichend vorhanden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Bischke
(Fraktionsvorsitzende)
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