Antrag zum Bau von Bürger-Windkraftanlagen auf vom Borkenkäfer geschädigten städtischen Waldflächen

24.10.22 –

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Weber,


die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und UWG im Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede stellen folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag
Bau von Bürger-Windkraftanlagen auf vom Borkenkäfer geschädigten städtischen Waldflächen – Prüfung geeigneter Flächen und Konzepterarbeitung für die Zusammenarbeit mit Unternehmen für die Projektentwicklung
    1. Die Verwaltung wird beauftragt im Zuge der Erstellung des neuen Flächennutzungsplans zu prüfen, welche städtischen Waldflächen für den Bau von Bürger-Windkraftanlagen geeignet sind.
    2. Sobald geeignete Flächen gefunden sind, wird die Verwaltung weiterhin beauftragt, aktiv nach Unternehmen zu suchen, die den Bau von Bürger-Windparks planen und durchführen (z.B. SL Naturenergie), und in Verhandlung mit diesen Unternehmen einzutreten. Dies sollte zeitnah geschehen, ggf. auch vor Fertigstellung des Flächennutzungsplans.
    3. Solange, bis geeignete Windvorrangflächen im Eigentum der Stadt im Rahmen des neuen Flächennutzungsplans ausgewiesen sind und eine Ratsentscheidung über die Vergabe dieser Flächen an Betreiber von Bürger-Windparks erfolgt ist, werden städtische Grundstücke nicht an Projektentwickler vergeben, die Windparks ohne Bürgerbeteiligung planen.
    4. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, eine mögliche Beteiligung an einer kommunalen Energieerzeugungsgesellschaft für regenerative Energien, im Sinne der laufenden Beratungen im Kreistag des Hochsauerlandkreises (vgl. hierzu die Drucksachen 10/536 und 10/581 des HSK), zu prüfen.

Begründung
Wir möchten als Stadt einen verantwortungsvollen Beitrag zur Energiewende leisten. Darüber hinaus erhöht die aktuelle Situation der Energieversorgung den Handlungsdruck, den Ausbau von dezentralen Anlagen zur Energieerzeugung aus regenerativen Energien vor Ort aktiv anzugehen.

Da ab 2027 die Einflussmöglichkeiten der Kommunen auf die Errichtung von Windkraftanlagen stark beschnitten werden, ist es jetzt an der Zeit, in diesem Bereich proaktiv zu handeln.

Die Landesregierung in NRW hat sich in ihrem Koalitionsvertrag hinter den geplanten massiven Ausbau der erneuerbaren Energien gestellt. Durch die Aufhebung des Verbots von Windkraftanlagen im Wald ergeben sich neue Perspektiven zur Errichtung von Windkraftanlagen auch auf sog. Kalamitätsflächen.

Gerade hier im Sauerland können die städtischen Waldflächen, die durch Borkenkäfer bzw. Windwurf stark geschädigt sind, einen wichtigen Beitrag zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien vor Ort leisten. Es ist daher zu prüfen, welche dieser Flächen für Bürger-Windkraftanlagen zu nutzen sind.

Bürger-Windparks haben dabei gegenüber „herkömmlichen“ Windparks den Vorteil, dass in vielen Fällen allein schon die Möglichkeit, sich finanziell am Betrieb der Anlagen zu beteiligen und davon zu profitieren, die Akzeptanz der Bevölkerung für den Windpark deutlich erhöht. Darüber hinaus bieten die meisten Unternehmen, die Bürger-Windparks bauen und betreiben, vielfältige Möglichkeiten die Anlagen in die regionale Wertschöpfungskette zu integrieren (Einbindung lokaler Energieerzeuger, Beteiligungsmöglichkeiten für Unternehmen vor Ort, etc.). Die Nutzung städtischer Flächen würde parallel eine zusätzliche und erhebliche Wertschöpfung für den städtischen Haushalt bedeuten. So würde der Bau von Bürger-Windparks auf städtischen Flächen nicht nur dem Klima, sondern auch den Einwohner*innen und der Stadt Meschede insgesamt von großem Nutzen sein.

Mit freundlichen Grüßen


Katharina Bischke                      Maria Gödde-Rötzmeier              Jürgen Lipke
(Fraktionsvorsitzende                 (Fraktionsvorsitzende UWG)      (Fraktionsvorsitzender SPD)
Bündnis 90/Die Grünen)

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