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23.02.21 –
Der Rat der Stadt Meschede möge die Verwaltung beauftragen:
Den Förderantrag zur Schaffung der Stelle „Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbeauftragte*r" bei möglichen Projektträgern zu stellen.
Nach erfolgreicher Bewerbung um die Fördermittel, die Besetzung der mit Bundesmitteln geförderten, projektbezogenen Stelle Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbeauftragte*r, ggf. auch in Teilzeit, zunächst befristet öffentlich auszuschreiben. Über eine evtl. Weiterbeschäftigung über den Förderzeitraum hinaus, entscheidet dann der Hauptausschuss.
In angemessenem und begrenztem Umfang Haushaltsmittel für die Umsetzung von Projekten in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre einzustellen, über deren Bereitstellung endgültig im Rahmen des Haushaltsbeschlusses zu entscheiden ist.
Begründung:
Der Klimaschutz soll auch auf kommunaler Ebene angegangen werden.
Wegen der Komplexität dieser Aufgabe muss ein Experte beauftragt werden, der über fundierte Fachkenntnisse in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz bzw. Klimaanpassung und Nachhaltigkeit verfügt.
Wir sehen die Notwendigkeit eines Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanagements darin, strategische Entscheidungsgrundlagen und Planungshilfen für zukünftige Klimaschutzaktivitäten der gesamten Kommune zielgenau entwickeln zu können.
Das Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanagement soll konkret auf die lokalen Besonderheiten der Kommune eingehen und dem Prinzip der Nachhaltigkeit (ökologische, soziale und ökonomische Ausgewogenheit des Handelns) Rechnung tragen.
Der/die Klimaschutzbeauftragte versucht im Rahmen konkreter Planungen und Vorstellungen von Projekten, den Dialog zu suchen und in die Entstehung und Umsetzung von Maßnahmen alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, sowie die Unternehmerschaft einzubeziehen.
Der Klimaschutz soll nachhaltig in den Verwaltungsabläufen und Entscheidungen verankert werden, um eine praktische Wirksamkeit bei Verminderung des C02-Ausstoßes zu erreichen. Ein kommunales Klimaschutzkonzept dient hierzu als politischer Beschluss.
Um all den Anforderungen des kommunalen Klimaschutzes und des nachhaltigen Handelns nachzukommen und das diesbezügliche Wissen, die Netzwerke und die Aktivitäten zu bündeln, soll die Stelle Klima- und Nachhaltigkeitsmanagement geschaffen werden.
Lt. der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld vom 22. Juli 2020 kann die Stelle eines Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanagements mit 75% gefördert werden.
Finanzschwache Kommunen, das heißt u. a. Kommunen in der Haushaltssicherung, können vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit eine erhöhte Förderquote von 90% nach Maßgabe dieser Richtlinie erhalten.
Klimaschutz und Klimafolgeanpassungen sind zwischenzeitlich feste Bestandteile zahlreicher Förderprogramme geworden. Das betrifft einerseits die Stelle eines/r Klimaschutzbeauftragten, andererseits auch konkrete Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen.
In Zukunft und zusätzlich bedingt durch die Corona-Krise, ist noch mit einem weiteren deutlichen Anstieg von Fördermöglichkeiten zu rechnen, zumal darüber hinaus in vielen technischen und rechtlichen Vorgaben energetische und ökologische Fragestellungen zunehmend als Pflichtbestandteile integriert werden.
Besonders die Städtebauförderung ist als Förderkomponente attraktiv für die Stadt Meschede. Im aktuellen Förderaufruf wird festgelegt, dass ab 2021 die Anforderungen und die Bedeutung von klimarelevanten Inhalten im Städtebau nochmals angehoben worden sind. Sie sind jetzt feste Vorgabe und müssen von den Kommunen bei Antragsstellung berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
(Fraktionsvorsitzende)
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