Antrag auf VO 10/074 Änderung des F-Plans im Bereich Bockum und Aufstellung eines Bebauungsplans „Gewerbegebiet Bockum“

Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

23.03.21 –

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Kolleg*innen,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Ratsfraktion der GRÜNEN beantragt den Beschluss zur Aufstellung und Änderung des F- Plans und B-Plans „Gewerbegebiet Bockum“ vor Abstimmung zur weiteren Diskussion in den Ausschuss für Nachhaltigkeit und Ordnung zu verweisen, da bisher aus unserer Sicht wichtige Umwelt-, Arten- und Klimaschutzaspekte nicht genügend berücksichtigt wurden. Diese Aspekte zu thematisieren ist originäre Aufgabe des Ausschusses für Nachhaltigkeit und Ordnung.

Begründung
1. Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

Der Planbereich ist aktuell eine offener, unverbauter, nur durch wenige linienhafte Störungen beeinträchtigter Teil der Kulturlandschaft des Ruhrtals. Es trennt klar die Siedlungsbereiche von Freienohl und Bockum und bildet einen deutlich wahrnehmbaren Kontrast zwischen den bebauten Ortsteilen. Es bietet sich ein freier Blick ins naturnahe Ruhrtal auf den Mündungsbereich der Wenne.

Das geplante Gewerbegebiet mit einem besonders hohen Bebauungsgrad führt zu einem durchgehenden Besiedlungsband zwischen Freienohl und Wennemen, der typische Zustand

einer zersiedelten Landschaft. Und gerade das sollte eine verantwortliche Planung vermeiden. Diese Verstädterungsstrukturen (lange Ortsdurchfahrt Freienohl, dann das Gewerbegebiet, dann Bockum, die A46 und danach direkt Wennemen) sind Kennzeichen von Metropolregionen und nicht typisch für das Sauerland.

2. Nachhaltige Zerstörung eines faktisch gesetzlich geschützten Biotops

Aufgrund der Artenzusammensetzung handelt es sich bei der im Plangebiet vorhandenen Nasswiese um ein gesetzlich geschütztes Biotop. Eine Verlegung des Biotops ist nach Rechtslage grundsätzlich möglich, aber dies ist nur mit hohem technischen und vor allem finanziellen Aufwand möglich. Es ist ein Ersatzbiotop mindestens in gleicher Größe und Qualität zu schaffen. Dafür müssen von der Ausgleichsfläche im Mündungsbereich der Wenne tausende Kubikmeter Boden abgegraben und entsorgt werden. Dazu soll diese Fläche auch als Ausweichquartier für die bisher im Plangebiet siedelnde Vogelarten gestaltet werden. Nach den gültigen Vorschriften des Artenschutzes ist die Biotopherrichtung schon vor Beginn der Erschließung des Gewerbegebietes sicherzustellen und mit einem Monitoring nachzuweisen. Dies kann unter Umständen einige Jahre dauern und damit eine Erschließung deutlich verzögern. Vom Gelingen dieser Maßnahme ist die Zustimmung der Bezirksregierung zur F- Planänderung abhängig.

3. Gefährdung einer als geschütztem Landschaftsbestandteil gesicherten Hecke an der nördlichen Grenze des Plangebiets

Die Heckenstrukturen an der nördlichen Grenze sind als geschützter Landschaftsbestandteil vor jeglicher Beeinträchtigung geschützt. Dafür ist ein ausreichender Abstand zu einer möglichen Bebauung zu gewährleisten. Diese Sicherung ist in der vorgelegten Planung nicht zu erkennen.

4. Sorgfältiger Umgang mit der nicht vermehrbaren Ressource Boden

Schon durch die Erweiterung des Gewerbegebiets Enste sind die hochwertigsten Böden im Stadtgebiet Meschede in Anspruch genommen worden. Immer wieder wird in der Gesellschaft der zunehmende Versiegelungsgrad der Landschaft kritisiert. Auch hier sollen jetzt wieder Flächen für Gewerbebetriebe bereitgestellt werden. Sinnvoller als ständig nach neuen Gewerbeflächen zu suchen ist es, ausgewiesene Gewerbeflächen so zu vermarkten, dass möglichst viele Gewerbebetriebe angesiedelt werden können.

Es kann kein Maßstab für den Erfolg eines Gewerbegebietes sein, wie schnell die Flächen verkauft werden. Sonst ist auch ein weiteres Gewerbegebiet wie Bockum schnell wieder voll bebaut und es muss neu gesucht und geplant werden.

Der Rat der Kreis und Hochschulstadt Meschede hat mit der Neubenennung und Umwidmung des Ausschusses für Nachhaltigkeit und Ordnung im vergangenen Jahr ein klares Zeichen dafür gesetzt, Umwelt-, Arten- und Klimaschutz bei künftigen Entscheidungen stärker zu berücksichtigen. Daher sollte dem Ausschuss die Chance gegeben werden, die oben beschriebenen Themen, welche für den Umwelt-, Arten- und Klimaschutz von großer Bedeutung sind, tiefergehend zu diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen

(Fraktionsvorsitzende)

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