12.01.15 –
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hess,
die GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Meschede beantragt die Aufnahme des folgenden Antrags auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung.
Gesundheitskarte für Flüchtlinge und Asylsuchende
Beschluss:
Die Stadt Meschede will die medizinische Regelversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende verbessern und deren Krankenbehandlung auf eine gesetzliche Krankenversicherung in Anlehnung an das Bremer Modell übertragen.
Hierbei erhalten Leistungsberechtigte nach §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eine Krankenversicherungs-Chipkarte der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Hochsauerlandkreis Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen um eine entsprechende Vereinbarung auf der Grundlage des § 264 Absatz 1 SGB V zu treffen.
Begründung:
Die Gesundheitsversorgung von nach Deutschland Geflüchteten ist im AsylbLG, einem Bundesgesetz, das gerade geändert wurde, geregelt. Dort geben die §§ 4 und 6 die den AsylbLG-Berechtigten zustehenden Gesundheitsleistungen vor.
Das bedeutet aber auch, dass für die Umsetzung die Verwaltung in den Kommunen verantwortlich ist.
Seit 2012 haben Bremen, Hamburg und jetzt auch Münster die Chip-Karte eingeführt. Die Karten enthalten keinen Hinweis auf einen eingeschränkten Behandlungsanspruch nach dem AsylbLG. Der Personenkreis ist nur an der Code-Nr. auf der Karte zu erkennen. Allerdings gibt es einige Leistungsvorbehalte, bei denen das Sozialamt entscheidet.
Für die Sozialverwaltung entfällt die Prüfung der Bewilligungsfähigkeit der beantragten Krankenbehandlung. Ferner erfolgt die spätere Abrechnung über die Krankenkasse, mit denen die Vereinbarung getroffen wurde.
Die Einführung einer Gesundheitskarte würde aber auch das selbstbestimmte Leben der Geflüchteten, sowie die Integration stärken, sondern auch den unnötigen und mit Kosten verbundenen Verwaltungsaufwand bei den Kommunen mindern.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Thoridt
Fraktionsvorsitzende
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