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09.09.20 –
Die Entscheidung des OVG, die Berufung in allen 5 Fällen nicht zuzulassen, trifft die Kreis- und Hochschulstadt Meschede jetzt kurz vor der Kommunalwahl zu unpassender Zeit.
Wir als GRÜNEN haben das Prozesskostenrisiko für die Stadt ohne der möglichen Schadens-ersatzansprüche von ABO-Wind im Juli 2019 für viel zu hoch bewertet und waren deshalb die einzige Fraktion die gegen ein Klageverfahren gestimmt hat.
Unsere Forderung war schon damals, die 42. FNP-Änderung erneut auf den Weg zu bringen und keine Zeit zu verlieren. Aber „Aussitzen“ war eingesagt!
Die Entscheidung des OVG ist für uns nachvollziehbar, denn Verfahrensfehler können nicht einfach ausgeräumt werden. Fest steht, dass die Gerichte immer höhere Anforderungen an die Aufstellung von Flächennutzungsplänen für die Steuerung der Windkraft zugrunde legen – d.h. der Windkraft „substantiellen Raum verschaffen“ muss.
Nun sieht es so aus, dass theoretisch überall die vom Gesetzgeber privilegierten Windkraftanlagen beantragt und gebaut werden. Jetzt können nur noch naturschutzfachliche- und rechtliche Gründe dagegen sprechen. Das bedeutet eine Menge Arbeit in den Verwaltungen von Stadt und Kreis.
Wir forderten stets ein geordnetes Verfahren und keine Verspargelung der Landschaft.
Die Stadtverwaltung und die verantwortlichen Politiker*innen sollten sich jetzt besser darauf konzentrieren, mit ABO-Wind zu verhandeln, um Beteiligungsmodelle für die Bürger*innen durchzusetzen, kommentierte das grüne Ratsmitglied Antonius Vollmer.
„Aktives Zugehen auf ABO-Wind bietet nunmehr die Chance möglichst viel für das kommunale Steueraufkommen der Kreis- und Hochschulstadt Meschede oder Beteiligungsmodelle herauszuholen.
Jetzt sollte die Kreis- und Hochschulstadt Meschede endlich Farbe zu bekennen und dem Klimawandel aktiv entgegen wirken, in dem einige leistungsfähige Windkraftanlagen so schnell wie möglich gebaut werden“, so Fraktionsvorsitzende Mechthild Thoridt.
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