Resolution - Finanzielle Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe

24.02.14 –

Es spricht wohl einiges dafür, dass im Bund die Umsetzung eines Bundesteilhabegesetzes und damit eine Entlastung der Kommunen in der Größenordnung von fünf Milliarden Euro „auf die lange Bank“ geschoben wird. Aus diesem Grund sollte der Rat der Stadt Meschede die Resolution vom Landschaftsverband Westfalen ( LWL) unterstützten.

Der Koalitionsvertrag gibt Leitlinien zur Umsetzung der Reform vor. Darin wird die Entlastung der Kommunen von der Eingliederungshilfe im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes in o.g. Höhe jährlich als prioritäre, also nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehende Maßnahme bezeichnet.

Bereits vor der Verabschiedung sollen die Kommunen allerdings in Höhe von eine Milliarde Euro entlastet werden.

Deswegen ist die Frage erlaubt, wann mit der eigentlichen Umsetzung zu rechnen ist und mit welcher Entlastungssumme die Stadt Meschede rechnen kann?

Fraktionsvorsitzende Mechthild Thoridt (GRÜNE): „Um den Druck in Richtung GroKo zu verstärken, möchten wir die Resolution in der nächsten Ratsitzung wie folgt zur Abstimmung stellen“.

Der Rat der Stadt Meschede schließt sich der Resolution des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe an und fordert die Bundesregierung auf, die Vereinbarung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, dass „die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden“.

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