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18.12.15 –
Meschede wird danach ab 2016 mit deutlich mehr Geld für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen rechnen können. So dass die Aussage vom Kämmerer, es handele sich im Rahmen der Finanzplanung um eine nicht planbare Kostenstelle. In der Ratssitzung hatte ich bereits auf diese geplante Finanzierung hingewiesen.
Wir begrüßen nun die Einigung mit den drei kommunalen Spitzenverbänden als Ergebnis fairer Verhandlungen. Durch die gemeinsame Verständigung wird deutlich, dass in NRW die Lastenverteilung zwischen Land und Kommunen im Einvernehmen und gerecht gestaltet wird und uns in Meschede strukturell entlastet, so Fraktionsvorsitzende Mechthild Thoridt weiter.
Meschede erhält für das Jahr 2016 zunächst 4.141.879 EURO auf Grundlage der Prognose über die Flüchtlingszahlen in 2016. Am 1.1.2016 erfolgt dann eine Zählung der Geflüchteten in den Städten und Gemeinden, auf deren Grundlage die Zahlungen angepasst werden.
Ende 2016 erfolgt dann eine weitere Überprüfung der Entwicklung mit der Möglichkeit noch einmal nachzusteuern. Eine gerechte Verteilung der Mittel wird so sichergestellt.
Ab 2017 wird es eine dynamisierte Monatspauschale pro Geflüchtetem geben. Damit gibt NRW nicht nur die gesamten Fördermittel des Bundes weiter, sondern erhöht auch die Landesmittel deutlich, teilt Mechthild Thoridt mit.
Hintergrund:
Die nordrhein-westfälischen Kommunen erhalten für die Aufnahme und Versorgung von kommunal zugewiesenen Geflüchteten finanzielle Mittel vom Land über das Flüchtlingsaufnahmegesetz. Die drei kommunalen Spitzenverbände in NRW, die Koalitionsfraktionen von SPD und GRÜNEN im Landtag NRW und die Landesregierung haben sich nun über die zukünftige Erstattung von Flüchtlingskosten geeinigt. Bei der Erstattung der Kosten über das Flüchtlingsaufnahmegesetz stockt das Land die Pauschalen für die Kommunen für 2016 auf rund 1,948 Milliarden Euro auf und wird eine Jahrespauschale an die Kommunen zahlen. Darin enthalten sind die vom Bund zugesagten Zuweisungen von insgesamt 626 Millionen Euro. Ab 2017 wird auf eine Pro-Kopf-Finanzierung der Flüchtlingskosten für die Städte und Gemeinden umgestellt.
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