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19.06.20 –
Wir GRÜNEN haben uns mit der geplanten Videoüberwachung in Meschede intensiv auseinandergesetzt, lehnen diese aber aus folgenden Gründen ab:
Laut Aussage des Innenministeriums und des Datenschutzbeauftragten von NRW ist eine Überwachung in einem solchen Ausmaß im § 15a Polizeigesetz NRW eindeutig geregelt und darf also rein rechtlich nur von der Polizei durchgeführt werden.
Videoüberwachungen sollten nur dort eingesetzt werden, wo es sich wirklich um Kriminalitätsbrennpunkte handelt, an denen regelmäßig in erheblichem Maße schwere Straftaten begangen werden.
Die Aufzeichnungen der Videokameras würden einen derartigen hohen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger bedeuten, die sich im Umfeld der Kameras bewegen. Ob sich alle Befürworter der Videoüberwachung darüber im Klaren sind, was das für jeden Einzelnen und vielleicht auch für den Tourismus bedeuten könnte.
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass wir derartigen Vandalismus eine deutliche Absage erteilen und keinerlei Verständnis dafür aufbringen. Die Verursacher der Graffittis, wahrscheinlich Jugendliche, sind oft durch ihren Schriftzug erkennbar. Hier sollten wir ansetzen und versuchen mit ihnen ins Gespräch zu kommen.
Wir GRÜNEN möchten uns aber nicht aus der Verantwortung stehlen und schlagen vor, dass wir uns fraktionsübergreifend mit den verantwortlichen Fachbereichen, der Polizei und Vertretern der Jugendeinrichtungen zusammensetzen und gemeinsam überlegen wie wir dem Vandalismus, den Graffitti-Schmierereien und anderen Verunreinigungen entgegenwirken können.
Das Geld was für die Videoüberwachung eingeplant ist, sollten wir besser in den Ausbau der Sozialarbeit einsetzen, was erfahrungsgemäß deutliche größere Erfolgsaussichten bedeuten würde.
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