17.01.23 –
Seit dem 1.1.2023 ist das Wohngeld Plus-Gesetz in Kraft. Es gleicht gestiegene Wohn- und Heizkosten aus. Wohngeld Plus ist eine gesetzliche Leistung, die Bürger*innen entlasten soll. Insbesondere Familien können vom Wohngeld Plus profitieren.
Der „Wohngeldrechner NRW“, der über die Homepage der Stadt Meschede bzw. direkt im Internet aufrufbar ist, kann erste Orientierung bieten, auch in Bezug darauf, wer anspruchsberechtigt ist. Im Anschluss an die Berechnung ist alternativ zum Rathausbesuch die Online-Beantragung von Wohngeld Plus möglich.
Die Berechnung des Wohngeldrechners im Internet ist unverbindlich. Sie ersetzt nicht die individuelle Berechnung des Haushaltseinkommens durch die Wohngeldstelle. Im Zweifelsfall sollte immer ein Antrag gestellt werden; nur so kann überprüft werden, ob nicht doch ein Anspruch besteht. Kindergeld zählt nicht zum Einkommen. Werbungskosten, gesonderte Freibeträge und andere absetzbare Beträge werden bei der Ermittlung des tatsächlichen Haushaltseinkommens berücksichtigt.
Je nach Höhe der Wohnkosten, Anzahl der Haushaltsangehörigen und bei weiteren Belastungen, kann gerade bei 3- bis 4-Personenhaushalten trotz eines hohen monatlichen Brutto-Haushaltseinkommens ein Anspruch auf Wohngeld Plus bestehen. Nur die Antragstellung mit individueller Berechnung kann hier Klarheit schaffen.
Besitzer*innen von selbstbewohnten Eigenheimen und Eigentumswohnungen können einen dem Wohngeld Plus entsprechenden Lastenausgleich erhalten. Dieser berücksichtigt u.a. Zins und Tilgung, Instandhaltung und Grundsteuern.
Da mit einem hohen Antragsaufkommen und längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist, besteht die Möglichkeit über Kurzbescheide Vorschusszahlungen zu bekommen. Schnell sein lohnt sich also in jedem Fall.
Die GRÜNE Fraktion empfiehlt daher den Antrag noch im Januar zu stellen. Die schriftliche Antragstellung ist bei der Wohngeldstelle im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten, Mo. und Di. von 8-12 Uhr, Do. von 13-17 Uhr und Fr. von 8-12 Uhr möglich.
Medien
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