Haushaltsrede 2020/2021

GRÜNE Anträge und die Begründung zur Ablehnung des Doppelhaushalts

23.02.21 –

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

Das Jahr 2020 war ein überraschungsreiches Jahr. Niemand hätte anfangs gedacht, wie eine Pandemie unser Leben in allen Bereichen in Schach halten wird. Man ist von schlimmsten wirtschaftlichen Folgen ausgegangen. Nun, das Jahr 2021 scheint vorerst nicht ganz anders zu sein, denn ein Ende der Pandemie ist immer noch nicht in Sicht.

Es ist jedoch recht erfreulich zu sehen, dass viele Unternehmen, auch in Meschede, trotz Einschränkungen ihren Betrieb weiter am Laufen halten und die befürchteten wirtschaftlichen Pandemieschäden, soweit wir sie momentan wahrnehmen, bisher nicht allzu verheerende Folgen hatten.

Im Gegenteil, Meschede kann auf ein wirtschaftlich gutes und erfolgreiches Jahr 2020 zurückblicken, wie uns die Zahlen des Haushaltes verdeutlichen.

Erfreulich für alle ist auch, dass Steuern und Abgaben bis auf eine geringe Anpassung der Müllgebühren nicht angehoben werden müssen, und dass auch die Gewerbesteuereinnahmen entgegen den Erwartungen noch einmal gestiegen sind.
Das ist ein Zeichen für die enorme Wirtschaftskraft der Mescheder Unternehmen, die den Widrigkeiten und dauerhaft schlechten Nachrichten seit Beginn der Corona-Krise trotzen. Besonders zu erwähnen ist die gute Arbeit der Stadtverwaltung, der es gelungen ist, trotz des einschränkenden Haushaltssicherungskonzepts viele Maßnahmen und Projekte anzustoßen, dafür Mittel einzuplanen und bereitzustellen und auch staatliche Förderprogramme für viele Projekte in Anspruch zu nehmen. An dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen Herr Bürgermeister Weber, Herr Bartholme und bei der Verwaltung herzlich bedanken!

Eine besonders gute Nachricht ist auch der mögliche Haushaltsausgleich im Jahr 2022, um endlich aus den Beschränkungen des Haushaltssicherungskonzeptes herauszukommen. Der aktuelle Haushalt prognostiziert wachsende Erträge und zeigt uns vielversprechende Zahlen. Wir wünschen uns von diesen Zahlen mehr Investitionen in Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Auch die Finanzierung und Bereitstellung eines Bürgerwaldes, um mehr Bewusstsein für Natur und Umwelt und ihren Schutz zu schaffen, vor allem in den jüngeren Generationen in Form von pädagogischen Veranstaltungen im Wald, Baumpatenschaften, Waldstiftungen und eine naturbelassene Aufforstung für mehr Grün in Meschede.

In der heutigen Sitzung möchten wir folgende Anträge stellen.

A) Der Rat der Stadt Meschede möge die Verwaltung beauftragen:

  1. Den Förderantrag zur Schaffung der Stelle „Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbeauftragte*r" bei möglichen Projektträgern zu stellen.

  2. Nach erfolgreicher Bewerbung um die Fördermittel, die Besetzung der mit Bundesmitteln geförderten, projektbezogenen Stelle Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbeauftragte*r, ggf. auch in Teilzeit, zunächst befristet öffentlich auszuschreiben. Über eine evtl. Weiterbeschäftigung über den Förderzeitraum hinaus, entscheidet dann der Hauptausschuss.

  3. In angemessenem und begrenztem Umfang Haushaltsmittel für die Umsetzung von Projekten in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre einzustellen.

Begründung:

Der Klimaschutz soll auch auf kommunaler Ebene angegangen werden.
Wegen der Komplexität dieser Aufgabe muss ein Experte beauftragt werden, der über fundierte Fachkenntnisse in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz bzw. Klimaanpassung und Nachhaltigkeit verfügt.
Wir sehen die Notwendigkeit eines Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanagements darin, strategische Entscheidungsgrundlagen und Planungshilfen für zukünftige Klimaschutzaktivitäten der gesamten Kommune zielgenau entwickeln zu können.
Das Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanagement soll konkret auf die lokalen Besonderheiten der Kommune eingehen und dem Prinzip der Nachhaltigkeit (ökologische, soziale und ökonomische Ausgewogenheit des Handelns) Rechnung tragen. Der/die Klimaschutzbeauftragte versucht im Rahmen konkreter Planungen und Vorstellungen von Projekten, den Dialog zu suchen und in die Entstehung und Umsetzung von Maßnahmen alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmerschaft einzubeziehen.
Der Klimaschutz soll nachhaltig in den Verwaltungsabläufen und Entscheidungen verankert werden, um eine praktische Wirksamkeit bei Verminderung des C02-Ausstoßes zu erreichen. Ein kommunales Klimaschutzkonzept dient hierzu als politischer Beschluss. Um all den Anforderungen des kommunalen Klimaschutzes und des nachhaltigen Handelns nachzukommen und das diesbezügliche Wissen, die Netzwerke und die Aktivitäten zu bündeln, soll die Stelle Klima- und Nachhaltigkeitsmanagement geschaffen werden. Klimaschutz und Klimafolgeanpassungen sind zwischenzeitlich feste Bestandteile zahlreicher Förderprogramme geworden. Das betrifft einerseits die Stelle eines/r Klimaschutzbeauftragten, andererseits auch konkrete Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen.

Lt. der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld vom 22. Juli 2020 kann die Stelle eines Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanagements mit 75% gefördert werden.

B) Der Rat der Stadt Meschede möge die Verwaltung beauftragen,

die in den Haushalt eingestellten Zuwendungen zur Förderung von klimastabilen, nachhaltigen und naturnahen Waldbeständen auf Kalamitätsflächen des städtischen Forstbetriebs bis zu 50.000 Euro zu erhöhen. Ziel sind Wiederaufforstungsmaßnahmen mit einer standortgerechten Baumartenauswahl, auch unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Vorgaben, zur Schaffung von Zukunftswäldern. Dabei sollen nicht nur die Erlöse aus der Waldbewirtschaftung im Vordergrund stehen, sondern auch der Anspruch der Mescheder Bürger an die Multifunktionalität des Stadtwaldes.

Begründung:

Die Folgen des Klimawandels mit anhaltend zu trockenen Frühjahrs- und Sommermonaten und den damit zusammenhängenden Kalamitäten hat den großflächigen Fichtenbeständen im Stadtwald Meschede stark zugesetzt. Augenfällig sind jetzt schon die vielen großen Kahlschläge, die allen Mescheder Bürgern den bedauerlichen Zustand des Waldes sichtbar werden lassen. Der Stadtforst, bisher in der Politik überwiegend als Holzlieferant und Einnahmequelle für den städtischen Haushalt bewertet, wird in den Fokus rücken müssen. Es geht zukünftig mehr um Nachhaltigkeit und Klimastabilität, CO-2 Bindung, Wärmeregulierung und auch um Naherholung und mehr Naturschutz.

Der Ansatz für die erwarteten Holzerlöse für das Jahr 2021 wurde gegenüber den Vorjahren deutlich gesenkt. Die Erträge werden sich auch in den nächsten Jahren aus bekannten Gründen nicht verbessern, sondern weiter deutlich sinken. Dagegen werden erheblich mehr Mittel aufzuwenden sein, um die erforderliche Wiederaufforstung umzusetzen. Sinkende Erlöse bei gleichzeitig steigenden Mehraufwendungen und der hochwertige Anspruch an mehr Nachhaltigkeit, Klimastabilität und Multifunktionalität des Waldes sind die Realität in der Zukunft.

Um der Zukunft des Stadtwaldes gerecht zu werden, ist die Erhöhung des Haushaltsansatzes für zielgerichtete Wiederaufforstungsmaßnahmen erforderlich. Mit mehr Eigenanteil können auch höhere Fördermittel akquiriert werden und so der Umfang der jährlichen Wiederaufforstung erheblich vergrößert werden. Zusätzlich können die Eigenanteile für Ökonotmaßnahmen eingesetzt und so letztendlich refinanziert werden.

Die große Herausforderung, den Stadtwald zukunftsfähig zu machen, sollte eine wichtige Aufgabe der Ratsarbeit werden. Wald und Klima haben mittlerweile auch eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung, der sich der Mescheder Rat stellen muss. Die Erhöhung des Haushaltsansatzes ist daher ein erster Schritt in die richtige Richtung.

C) Der Rat der Stadt Meschede möge die Verwaltung beauftragen:

25.000 Euro zur effektiven und unbürokratischen Verwendung zum Schutz der Bevölkerung im Rahmen der Bekämpfung der Pandemie und ihrer Auswirkungen bereitzustellen. Viele Kommunen haben eigenständig zu mehr Schutz ihrer Bürger beigetragen. Auch Meschede sollte hierbei mehr tun.

Begründung:
Seit einem Jahr bestimmt die Pandemie maßgeblich unser Leben. Immer wieder gibt es überraschende Entwicklungen. Möglicherweise baut sich gerade die sog. „dritte Welle“ durch das mutierte Virus auf und es kann erneut zu unvorhersehbaren Erfordernissen kommen, auf die man schnell und unbürokratisch direkt vor Ort reagieren muss. Aus diesem Grund fordern wir die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von mindestens 25.000 Euro, um im Ernstfall gezielte Maßnahmen ergreifen zu können, die transparent verwaltet und direkt der Bevölkerung zu Gute kommen sollen. Es sollte eine/-n Ansprechpartner*in bei der Stadtverwaltung geben, die öffentlich bekannt ist und für die entsprechende Umsetzung in der Verwaltung sorgt.
Die Beantragung finanzieller Unterstützung durch das Land und den Bund sollte natürlich in einem zweiten Schritt erfolgen, aber unabhängig von der kommunalen Handlungsweise sein.

Nun zum Doppelhaushalt:

Der unklare Verlauf der Pandemie, die Folgeschäden, die noch nicht erfassbar sind, vernebeln den Blick in die Zukunft und lassen an der positiven Prognose im Haushalt zweifeln. Diese Skepsis stellt für uns die Notwendigkeit des Doppelaushaltes in Frage.
Der Bund und das Land haben finanziell viel dazu beigetragen, dass die wirtschaftlichen Folgeschäden der Pandemie übersichtlich blieben. Diese Unterstützung wird aber nicht lange fortbestehen, die Pandemie und die damit verbundenen Beeinträchtigungen höchstwahrscheinlich schon.

Sicher ist, dass wir in den kommenden Jahren noch mit den Pandemieschäden zu kämpfen haben werden, da uns dann die anderweitigen Unterstützungen wohl fehlen werden, werden wir die Defizite mit unseren kommunalen Wirtschaftserträgen bezahlen müssen. Daher beäugen wir den Optimismus im Haushalt kritisch und halten einen Doppelhauhalt in diesem Kontext für ungünstig. Zudem entmachtet der Doppelhaushalt den Rat und dessen Mitglieder für zukünftige Entscheidungen, wenn diese auf der Basis von unvorhersehbaren Gründen erforderlich sein würden. Daher möchten wir abschließend noch den folgenden Antrag stellen.

D) Der Rat der Stadt Meschede möge dem vorliegenden Haushaltsentwurf nur für das Jahr 2021 zustimmen.

(Fraktionsvorsitzende)

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